Der Zins muss in der vollen Höhe vom Schuldner
getragen werden, wenn er Geld , z.B. durch die Inanspruchnahme eines Kredit, von einem Gläubiger erhält. Somit stellt der Zins einen Ausgleich für den
Zeitraum dar, in welchem der Gläubiger dem Schuldner sein Geld überlässt. |